Formulare

 

Besuchen Sie die Internetseite des Staatlichen Schulamtes Backnang. Dort finden Sie unter der Rubrik "Beraten+Fördern" die Unterrubrik "Sonderpädagogische Beratung / Prüfung des Anspruchs auf ein Sonderpädagogisches Bildungsangebot (SBA)". Im dortigen Verfahrensablauf sind alle notwendigen Formulare hinterlegt (pädagogische Berichte, Protokollvorlagen, Einverständniserklärungen, etc.).

 

Der Antrag auf Sonderpädagogische Beratung und Unterstützung wird über die Schulleitung direkt an das entsprechende SBBZ gestellt.

 

Bitte beachten Sie, dass die Prüfung des Anspruchs auf ein SBA über das Schulamt Backnang zu stellen ist. Hierfür gelten im Schuljahr entsprechende Fristen. Einer Überprüfung geht in der Regel eine Sonderpädagogische Beratung voraus. Die Eltern beantragen die Prüfung des Anspruchs auf ein SBA (Sonderpädagogisches Bildungsangebot) über die besuchte allgemeine Schule, direkt beim Staatlichen Schulamt (SSA) oder bei Einschulung über die zuständige Grundschule oder auf Wunsch der Eltern über den Sonderpädagogisches Dienst

 

Liegen der allgemeinen Schule konkrete Hinweise auf einen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot vor und wird von den Erziehungsberechtigten kein Antrag auf Einleitung des Verfahrens gestellt, ist der Antrag von der allgemeinen Schule beim Schulamt zu stellen. Die Erziehungsberechtigten sollen vorher einbezogen werden.