Was tun Sie als Eltern? sprechen Sie mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer Ihres Kindes über den Bedarf einer sonderpädagogischen Unterstützung kontaktieren Sie uns so früh wie möglich im Schuljahr wir benötigen Ihr Einverständnis um Ihrem Kind eine sonderpädagogische Unterstützung zukommen lassen zu können es ist hilfreich, wenn Sie uns alle Unterlagen der bisherigen Förderung und Diagnostik zur Verfügung stellen (Schule, Kindergarten, Sozialpädiatrisches Zentrum - SPZ, Frühförderstelle, Ärzte, Ergotherapie...) vorrangiges Ziel ist immer der Verbleib in der Grundschule sollte der Anspruch auf ein Sonderpädagogiches Bildungsangebot vorliegen, kann dieser in einem SBBZ oder in der Inklusion eingelöst werden alle unsere Angebote sind kostenfrei
Was tun Sie als KlassenlehrerIn? sprechen Sie mit den Eltern über den Bedarf einer Sonderpädagogischen Unterstützung und Beratung kontaktieren Sie uns so früh wie möglich im Schuljahr bemühen Sie sich um eine Einverständniserklärung der Eltern, damit wir mit dem Kind arbeiten können. Andernfalls können wir auch jederzeit Sie beraten, wie Sie auffällige SchülerInnen fördern können dokumentieren Sie ihre bisherige Förderung in einem Pädagogischen Bericht fordern Sie über ihre Schulleitung den Sonderpädagogischen Dienst (Beratung) an. sollte eine sonderpädagogische Beratung nicht ausreichen oder ist dieses Angebot ausgeschöpft, können die Eltern beim Staatlichen Schulamt Backnang einen Antrag auf Prüfung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot stellen
Was tun wir als Sonderpädagogischer Dienst? in der Regel machen wir keine Einzelförderung, sondern wir sehen uns als Kooperationspartner und Berater wir führen keine kurzfristige Lernortfeststellung durch, sondern beraten Sie in der Förderung der Kinder und Jugendlichen wir führen Unterrichtsbesuche und Beratungsgespräche durch, koordinieren "Runde Tische", führen eine Förderdiagnostik durch, dokumentieren unsere Ergebnisse in einem Förderbericht, vermitteln an weitere Fachkräfte bzw. Institutionen und beraten bei Umschulungen wir beschreiben im Auftrag des Schulamtes in einem psychologisch-pädagogischen Gutachten den Sonderpädagogischen Förderbedarf, der als Grundlage für den Anspruch auf ein Sonderpädagogisches Bildungsangebot (im SBBZ oder in der Inklusion) dient